Corona aktuell

Stand: 05.04.2022

alle Angaben ohne Gewähr den tagesaktuellen Stand finden sie unter den jeweils angegeben Quellenangaben.

Wir freuen uns, euch bei einem Urlaub in Österreich begrüßen zu können! Hier geben wir euch einen Überblick über die Maßnahmen zum Schutz vor Corona, die während eures Aufenthalts gelten.:

  • In öffentlich zugänglichen Innenräumen ist seit 24.03. wieder die FFP2-Maske verpflichtend. Das gilt u.a. für öffentliche Verkehrsmittel, Seilbahnen, Handel, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomie (abseits des Tisches), Beherbergung etc. Bitte beachtet: Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Maske. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren ist eine einfache Stoffmaske ausreichend. Ab 14 Jahren ist eine FFP2-Maske notwendig.
  • In bestimmten Bereichen können Betreiber festlegen, ob sie die FFP2-Maske oder einen 3-G-Nachweis verlangen. Dies gilt in der Nachtgastronomie inkl. Après-Ski sowie bei Veranstaltungen indoor mit mehr als 100 Personen ohne zugewiesene Sitzplätze. Bitte erkundigt euch vorab über die geltende Regelung.
  • Im Zuge der Einreise gilt 3-G.

So lange gelten Impfung, Genesung und Testung

Da wo 2-G- bzw. 3-G-Status notwendig ist, gelten die Nachweise wie folgt:

  • PCR-Tests gelten für 72 Stunden (in Wien nur 48 Stunden), Antigen-Tests gelten für 24 Stunden (in Wien nicht gültig, außer für Kinder unter 12 Jahren).
  • Doppelte Impfung: gilt 180 Tage bzw. für Personen unter 18 Jahren 210 Tage
  • Einfache Impfung: Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson ist nicht mehr gültig, für 2-G-Status ist eine zweite Impfung erforderlich. Diese gilt dann 180 Tage bzw. für Personen unter 18 Jahren 210 Tage.
  • Dritte Impfung (Booster): gilt für 270 Tage. Der Abstand zwischen zweiter und dritter Impfung darf nicht weniger als 90 Tage betragen.
  • Für Genesene gelten als Nachweise ein Genesungszertifikat, eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (muss mittels PCR-Test abgesichert sein) oder ein Absonderungsbescheid. Gültigkeit: 180 Tage. Ein Antikörpertest gilt nicht als Nachweis für eine Genesung.
  • Für geimpfte Genesene gilt die Erstimpfung 180 Tage bzw. für Personen unter 18 Jahren 210 Tage.
  • Anerkannt sind ausschließlich die von der EMA zugelassenen Impfstoffe. Das sind derzeit: BioNtech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Moderna und Novavax.

    Quelle: https://www.austria.info/


Ein- und Ausreise aus Deutschland

Die Einreise nach Österreich ist wieder einfacher möglich, das Land gilt nicht als Hochrisiko-Gebiet. Zudem wurden die Corona-Maßnahmen stufenweise gelockert. Was Urlauberinnen und Urlauber wissen sollten.

  • Einreise generell nach der 3G-Regel

  • Deutliche Erleichterungen im Land

  • Aktuelle Inzidenz: 2255,4 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen

Die Corona-Neuinfektionsrate in Österreich hat ihren Höhepunkt überschritten. Die 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen je 100.000 Einwohner) liegt landesweit bei 2255,4 (Stand: 1. April, Quelle: Johns Hopkins University) - das ist ein höheres Niveau als derzeit in Deutschland.


Wichtige Zusatzinformationen:

Das Einreiseformular muss nur noch von Personen ausgefüllt werden, die bei der Einreise keinen 3G-Nachweis erbringen können. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses besteht dann eine Quarantänepflicht.

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einem Erwachsenen einreisen: Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gelten die allgemeinen Einreiseregeln.

Für Pendlerinnen und Pendler gelten ebenfalls die allgemeinen Einreiseregeln.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite des österreichischen Gesundheitsministeriums*.

Österreich: Wer als geimpft, geboostert oder genesen gilt

Geimpft

Impfstoff mit einer nötigen Dosis (Johnson & Johnson):

  • gültig für die Einreise ab 21 Tagen nach der Impfung für 270 Tage.

Impfstoff mit zwei nötigen Dosen (z.B. Astrazeneca, Moderna, Biontech):

  • gültig für die Einreise ab dem Tag der zweiten Dosis für 270 Tage.

  • Kreuzimpfungen mit zwei unterschiedlichen Impfstoffen sind möglich.

Geboostert

Eine Booster-Impfung wird grundsätzlich ab dem Tag der Auffrischungs-Impfung anerkannt. Sie darf frühestens 90 Tage nach der Zweitimpfung (bzw. 14 Tage nach einer Impfung mit Johnson & Johnson) stattfinden und gilt generell für 270 Tage.

Genesen

Wer in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überstanden hat und dies mit einer ärztlichen Bestätigung nachweisen kann, gilt in Österreich als genesen.

Wichtiger Hinweis: Ob einZertifikat zu einem bestimmten Reisezeitpunkt für die Einreise nach Österreich gültig ist, kann man in der CovPass-App unter "Zertifikate" und "Reisegültigkeit prüfen" ermitteln.





Einreise Deutschland/Österreich

Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: NEIN

Hochrisiko-Gebiet: NEIN

Virusvarianten-Gebiet: NEIN

Einreiseformular nötig: NEIN

Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Einreise NEIN

Corona-Test für Ungeimpfte vor Einreise JA - PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden)

Das gilt für Kinder

Unter 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen kein 3G-Nachweis nötig


Ausreise Österreich/Deutschland

Anmeldung vor Rückreise: NEIN

Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Rückkehr
NEIN (Impf- oder Genesenen-Nachweis reicht aus)

Corona-Test für Ungeimpfte vor Rückkehr
 JA - PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden)
Quarantäne-Pflicht in Deutschland NEIN

Das gilt für Kinder Unter 12 Jahren
 kein 3G-Nachweis nötig


Die wichtigsten Corona-Regeln in Österreich

Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Österreich (Ausnahme Wien, siehe unten):

Hotels: Zutritt ohne 3G-Nachweis möglich
Gaststätten: In Restaurants, Bars und Cafés ist der Zutritt ohne 3G-Nachweis möglich. Es gibt keine allgemeine Sperrstunde mehr.
Nachtgastronomie: Clubs, Discotheken und Après-Ski-Betriebe dürfen wieder ohne Beschränkungen öffnen.
Maskenpflicht: Nur noch in einzelnen Bereichen sind Mund-Nasen-Bedeckungen vorgeschrieben, dazu zählen unter anderem öffentliche Verkehrsmittel, aber auch Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Banken).

2G-Nachweis

Geimpfte oder Genesene aus Deutschland haben folgende Möglichkeiten, ihren 2G-Nachweis zu erbringen:

  • Impfnachweis: Bestätigung des Impfstatus mittels digitalem EU-Zertifikat oder gelbem WHO-Impfpass. Wichtig: Der Impfnachweis ist in Österreich nur neun Monate nach der letzten erforderlichen Impfung gültig. Danach ist eine Auffrischungsimpfung nötig.

  • Genesenen-Nachweis: Digitales EU-Zertifikat oder ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.

Das EU-weit gültige Covid-Zertifikat* wird in Österreich als "Grüner Pass"* bezeichnet. Wer sich das Zertifikat in Deutschland hat ausstellen lassen, kann damit auch in Österreich seine Impfung oder Genesung oder Testung nachweisen.                                                                                                                                      

Der "Grüne Pass" für den 2G-Nachweis ist innerhalb des Landes nur noch 180 Tage gültig. Das gilt für Personen, die die zweite Impfung erhalten haben, und für genesene Personen mit einer zusätzlichen Impfung. Für Geboosterte bleibt die Gültigkeit bei 270 Tagen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren liegt die Gültigkeit der Impfzertifikate bei 210 Tagen.

Weitere Details zu den Corona-Regeln innerhalb Österreichs finden Sie bei unserem Partnerclub ÖAMTC*.

Die Corona-Regeln werden streng kontrolliert. Verstöße werden mit Bußgeldern ab 500 Euro geahndet.


Quelle: https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/


Appartement Holderhof . Astegg 396 .  6292 Finkenberg, Österreich
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